Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeitgeist GmbH (nachfolgend Zeitgeist genannt)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Zeitgeist GmbH. Sie sind generell Bestandteil aller Vertragsverhältnisse, die der Zeitgeist eingeht.


Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns angebotenen Leistungen, wie Dienstleistungen, Lieferung von Speisen und Getränken, unsere Räume, Reservierungen, die Vermietung von Geräten und Equipment, Catering, Veranstaltungsservice (siehe dazu Abschnitt III - Catering/ Veranstaltungen) usw. Sie gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung des Saales, weiterer Räume, des Biergartens und des Restaurants des Zeitgeist zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Zeitgeist. (siehe dazu Abschnitt IV - Raumvermietung).
Sie gelten auch für durch uns vermittelte Waren oder Leistungen von Drittanbietern.
Das Hausrecht bezüglich unseres Objektes Großenhainer Str. 93 obliegt dem Zeitgeist und wird durch das anwesende Personal umgesetzt. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wird.


Abschnitt I - Allgemeines

1. Vertragsschluss, Vertragspartner
Die Angebote des Zeitgeist sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden und die dazu gehörige schriftliche Auftragsbestätigung des Zeitgeist gegenüber dem Kunden und/oder einem direkten schriftlichen Vertrag zustande. Mündliche Zusicherungen und Verabredungen durch unsere Angestellten bewirken keinen verbindlichen Vertragsabschluss.
Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Kunden ein Vermittler, Veranstalter oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Kunde zusammen mit dem eingeschalteten Dritten gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Gästezahl, Zeiten
  1. Die Preise des Zeitgeist gelten in Euro.
  2. Der Zeitgeist ist verpflichtet die vom Kunden bestellten bzw. vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, für die in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise des Zeitgeist zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Zeitgeist an Dritte, wie z.B. Müllentsorgung, Künstler, Versicherungen, GEMA usw.
  4. Die Preise des Zeitgeist bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste für Speisen, Getränke, Mieten und sonstigen Dienstleistungen. Sind in einem Auftrag oder Vertrag Festpreise vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als drei Monate, ist der Zeitgeist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Diese notwendigen Preisänderungen werden dem Gast/Geschäftspartner umgehend schriftlich zur Kenntnis gebracht. Alle Preise sind generell netto und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer, es sei denn es ist schriftlich anders vereinbart. Angebote, die sich auf das Restaurant (z. B. die Speisekarte) beziehen, verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt.
  5. Rechnungen des Zeitgeist ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Zeitgeist ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Zeitgeist berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% zu verlangen. Dem Zeitgeist bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Bei jedem Vertragsabschluss hat der Kunde eine Vorauszahlung in Höhe von 40 % des vereinbarten Gesamtvolumens zu zahlen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag aber auch schriftlich vereinbart werden. Bei Raumvermietung ist zusätzlich bei Vertragsabschluss eine Kaution von 200,- € zu zahlen. Die Vorauszahlung und ggf. die Kaution werden vom Zeitgeist nicht verzinst. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet bzw. ggf. mit offenen Forderungen verrechnet. Diese Zahlungen sind bis spätestens 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin zu leisten. Liegt der Vertragsgegenstand näher als 60 Tage zur Vertragsunterzeichnung, sind diese Zahlungen sofort zu leisten. Dazu wird vom Zeitgeist zunächst keine gesonderte Rechnung erstellt. Der Vertrag bzw. Auftrag gilt als Vorabrechnung (Abschnitt 183 Umsatzsteuerrichtlinien). Bei Überweisungen ist das Veranstaltungsdatum und der Kundenname als Zweck anzugeben, wenn vorhanden auch die Auftrags- oder Vertragsnummer. Alternativ ist die Übergabe eines auf die Zeitgeist GmbH ausgestellten Verrechnungsschecks bzw. Barzahlung möglich. Nach Abschluss der Veranstaltung erstellt der Zeitgeist eine ordentliche Rechnung.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Zeitgeist aufrechnen oder mindern.
  8. Wird ein Vertrag vereinbart, der sich ganz oder zum Teil an der Gästezahl orientiert, so ist der Kunde verpflichtet, dem Zeitgeist die etwaige Anzahl der Teilnehmer im Vorfeld mitzuteilen. Die genaue Zahl der Teilnehmer (Garantiezahl) muss spätestens 7 Tage vor dem Tag des Veranstaltungstermins schriftlich mitgeteilt werden. Teilt der Kunde die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 7 Tagen und 24 Stunden vor dem Tag der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 20 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass der Zeitgeist die Leistung gemäß seinem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten des Zeitgeist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist der Zeitgeist berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 30 % abweichen, ist der Zeitgeist berechtigt, die Leistung zu verweigern.
    Ist in Verträgen eine Umsatzpauschale (Speisen und/ oder Getränke) je Teilnehmer vereinbart und weicht die tatsächliche Teilnehmerzahl von der garantierten Teilnehmerzahl ab, gilt wie folgt: Unterschreiten der garantierten Gästeanzahl: Reduziert der Kunde/Veranstalter die garantierte Gästeanzahl um mehr als 10 % von der ursprünglich zugesagten garantierten Gästeanzahl, oder erfolgt die Meldung an den Zeitgeist nicht mit der Frist von 7 Werktagen vor dem Veranstaltungstag oder erscheinen einfach weniger Gäste am Veranstaltungstag, so ist vom Kunden der volle für die garantierte Gästezahl berechnete Gesamtpreis der Veranstaltung bzw. die gesamte Anzahl der ursprünglich bestellten/vereinbarten Leistungen zu zahlen. Bei Buchung einer Umsatzpauschale wird bei Unterschreiten der garantierten Gästeanzahl jene Anzahl an Getränkepauschalen berechnet, die bestellt wurde.
    Überschreiten der Gästeanzahl: Eine Überschreitung ist nur zulässig, wenn der Zeitgeist dem Gast nach Überprüfung der verfügbaren Plätze und Raumkapazitäten diese Überschreitung schriftlich bestätigt und zugesichert hat. Es gilt die zuvor angegeben 7 Tage - Frist. Teilnehmer, die über die angemeldete Anzahl erscheinen und nicht vorher durch den Zeitgeist bestätigt wurden, haben keinen Bewirtungsanspruch. Bei Veranstaltungsbuchungen mit Teilnehmer - Umsatzpauschalen gilt der vereinbarte Preis je Teilnehmer für tatsächliche Zahl der Teilnehmer.
  9. Die in Verträgen vereinbarten Zeiten (Lieferzeiten, Büfettstellzeiten, Mietobjekt - Übergabezeiten usw.) sind bindend. Die Verschiebung von Zeiten, insbesondere Anfangszeiten ist nur zulässig, wenn dies dem Zeitgeist möglich ist und er diesen anderen Zeiten schriftlich zustimmt. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und/ oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Zeitgeist diesen Abweichungen zu, so kann der Zeitgeist die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen, jedoch mindestens 45,00 € je angefangener Personalstunde in Rechnung stellen, es sei denn, den Zeitgeist trifft ein Verschulden.

3. Angebotsgestaltung
  1. Unsere Angebote sind, wenn nicht anders angegeben, 1 Monat ab Erstellung gültig. Liegt die Angebotserstellung innerhalb eines Monats vor dem Erfüllungstermin, so ist das Angebot nur bis spätestens 10 Tage vor Erfüllungstermin gültig. Möchte der Auftraggeber das Angebot innerhalb von 10 bis 6 Tagen vor dem Erfüllungstermin annehmen, erhöht sich der Preis um 10 %. Liegt die Angebotsannahme innerhalb von 5 Tagen vor dem Erfüllungstermin, erhöht sich der angegebene Nettopreis automatisch um mindestens 30 %. In beiden Fällen kann der Zeitgeist die Ausführung des Angebots ohne Angabe von Gründen verweigern, muss dies jedoch dem Auftraggeber bekannt geben. Anders gesagt: Im Zeitraum 10 Tage oder kürzer vor dem Veranstaltungstermin gilt: Das ursprüngliche Angebot verliert seine Gültigkeit, jedoch kann der Angebotsempfänger beim Zeitgeist mit dem ursprünglichen Angebot als Angebotsnachfrage neu auftreten. Die Annahme dieses Angebots obliegt dem Zeitgeist und beinhaltet auf jeden Fall die hier genannten Aufschläge.
  2. Bei Anfragen, die für einen Termin bestimmt sind, der weiter als 3 Monate im Voraus liegt, kann der Zeitgeist für die genannten Preise leider keine Garantie übernehmen (siehe auch 2.d) Diesbezüglich bitten wir, bei Unklarheiten kurz vor der eigentlichen Veranstaltung noch einmal nachzufragen.
  3. Bei Änderungswünschen verliert das vorherige Angebot seine Gültigkeit.
  4. Die ersten zwei Angebote erstellt der Zeitgeist selbstverständlich kostenfrei. Sollten sich weitere Fragen, Änderungswünsche oder ähnliches ergeben, wodurch der Zeitgeist wiederum neu kalkulieren muss, sind wir berechtigt , eine angemessene Aufwandsentschädigung (ca. 5 % des neu zu kalkulierenden Vertragsbestandteils) zu verlangen. Diese ist bei Auftragserteilung in der Endsumme enthalten. Sollte keine Auftragserteilung erfolgen, ist der Zeitgeist berechtigt, für diesen Aufwand eine gesonderte Rechnung zu erstellen.
  5. Unsere Angebote sind unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Dritte, auch in abgewandelter Form, ist untersagt bzw. bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Zuwiderhandlungen können erhebliche Kosten nach sich ziehen.

4. Rücktritt des Kunden (Stornierung)
  1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Zeitgeist geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Zeitgeist. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und/oder eine Weitervermietung und/oder Weiterverwendung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Zeitgeist zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen Zeitgeist und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Zeitgeist auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Zeitgeist ausübt.
  3. Der Kunde hat das Recht, von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und 60 Tagen vor der Veranstaltung, so hat er dem Zeitgeist 10% der vereinbarten Gesamtvolumens (siehe d) zu zahlen, mindestens jedoch 50,- €. Liegt der Rücktritt im Zeitraum vom 60. bis zum 30. Tag vor der Veranstaltung so sind vom Kunden 50 % des Gesamtvolumens zu zahlen, mindestens jedoch 100,- €. Liegt der Rücktritt weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin, so hat der Kunde dem Zeitgeist 70% des vereinbarten Gesamtvolumens zu zahlen, mindestens jedoch 200,- €. Tritt der Kunde am Tage der Veranstaltung zurück, so ist die vereinbarte Summe voll zu zahlen, mindestens jedoch 300,- €.
  4. Die Berechnung des Gesamtvolumens erfolgt an Hand folgenden Schlüssels: Dabei werden je nach Vertrag die einzelnen Punkte addiert. (Die im Abschnitt IV - Raumvermietung angewandte Regel Mietnachlass nach Umsatz findet Anwendung)
    1. Bei Vermietungen (Räume, Equipment etc) gilt der im Vertrag genannte Preis für den dort angegebenen Zeitraum.
    2. Bei Speisenumsatz erfolgt die Berechnung nach der Formel: Menü- oder Buffetpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl x 80 %. War für das Essen noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Buffet des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
    3. Wurde eine Getränkepauschale und /oder Gesamtumsatzpauschale je Teilnehmer vereinbart, erfolgt die Berechnung nach der Formel: der vereinbarte Wert x Teilnehmerzahl x 80 %
    4. Wurde vereinbart, dass die Gäste selbst zahlen, so wird ein Gastronomieumsatz von 18,- € netto je Teilnehmer angenommen und mit der vereinbarten bzw. voraussichtlichen Teilnehmerzahl multipliziert.
  5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch c) und d) berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt durch Zeitgeist
  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Zeitgeist in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Zeitgeist auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird ein vereinbarter Vertragspunkt oder die gemäß Klausel 2 f verlangte Vorauszahlung und/oder Kaution nicht geleistet, so ist der Zeitgeist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist der Zeitgeist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Zeitgeist nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, vorliegen, wie etwa behördliche Anordnungen, Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; der Zeitgeist begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Zeitgeist in der Öffentlichkeit gefährden kann, oder aber ein Verstoß gegen einzelne Abschnitte dieser AGB vorliegt.
  4. Der Zeitgeist wird den Kunden in diesem Falle umgehend benachrichtigen. Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten. Ist der Zeitgeist gegenüber Dritten in Vorlage getreten, so hat der Nutzer diese entstandenen Kosten dem Zeitgeist zu erstatten.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Zeitgeist entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Pflichten des Kunden/ Verkehrssicherungspflicht / Auflagen
  1. Der Kunde tritt als Veranstalter mit Publikumsverkehr auf. Er übernimmt alle Pflichten, die ihm somit laut Gesetz geboten sind. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen mit öffentlichem Publikumsverkehr. Es obliegen ihm hier die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen oder sonstiger Vorschriften und deren rechtzeitige Beantragung. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich die Einhaltung der gesetzlich geltenden Regelungen des Jugendschutzgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes verwiesen. Bei solchen Veranstaltungen hat der Kunde eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die etwaige Beschädigungen von Eigentum des Zeitgeist oder von Sachen, die der Zeitgeist von Dritten gemietet und zur Veranstaltung eingebracht hat, abdeckt. Der Kunde verpflichtet sich alle durch seine Aktivitäten anfallenden Abgaben und Gebühren zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere die Veranstaltung bei der GEMA zu melden und die anfallenden Gebühren zu zahlen.
  2. Der Kunde stellt den Zeitgeist von allen Ansprüchen frei, die ihm selbst, seinem Beauftragten oder dritten Personen, insbesondere den Veranstaltungsbesuchern entstehen.
  3. Musiker- und Künstlergagen sowie Abgaben zur Künstlersozialkasse zahlt der Kunde direkt an diese. Der Zeitgeist tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler, nicht aber als Vertragspartner auf.
  4. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Kunde dem Zeitgeist bis spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist der Zeitgeist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall zahlt der Kunde einen Schadensersatz gemäß Nr. 4 dieses Abschnitts.
  5. Der Kunde kann den Zeitgeist bitten etwaige nötige Genehmigungen einzuholen. Ist der Zeitgeist damit einverstanden, zahlt der Kunde hierfür pauschal € 50,00 je Genehmigung zuzüglich der Gebühren.
  6. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen die der Zeitgeist ganz oder teilweise gastronomisch betreut grundsätzlich nur mitbringen wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld). Bei Speisen müssen diese aus rechtlichen Gründen gesondert gekennzeichnet werden, d. h. der Gast / Teilnehmer muss ohne Nachfrage erkennen können, dass die entsprechende Speise nicht vom Zeitgeist stammt. Dies kann z. B. durch ein Hinweisschild Kartoffelsalat von Oma Hildegard oder Cateringleistung der Firma xy geschehen. In solchen Fällen bestätigt der Kunde mit Auftragserteilung oder Vertragsabschluss, dass die Zubereitung und Anlieferung unter Einhaltung der Kühlkette und aller anderen rechtlichen Vorschriften geschehen wird. Zudem übergibt der Kunde dem Zeitgeist eine sogenannte Sicherheitsprobe (50 g) in einem beschrifteten Einwegbehälter (Inhalt, Herstellungsdatum, Hersteller).

7. Pflichten des Zeitgeist
  1. Der Zeitgeist ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten bzw. vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Sind Waren bzw. Produkte, die eigentlich vertraglich vereinbart sind, nicht erhältlich, so ist der Zeitgeist berechtigt, diese durch vergleichbare Produkte zu ersetzen. Bei Frische-Produkten, saisonalen Artikeln usw. kann dies auch ohne Rücksprache mit dem Kunden erfolgen.

8. Haftung des Kunden
  1. Für alle Schäden, die durch den Kunden, seine Beauftragten, Gäste, Veranstaltungsbesucher oder sonstige Dritte, die sich mit Wissen und Willen des Kunden am oder im jeweiligen Veranstaltungsort aufhalten, entstehen, haftet der Kunde. Der Kunde haftet insbesondere für Schäden, die am Gebäude, den Einrichtungsgegenständen sowie am Inventar des Veranstaltungsortes oder des Objektes Zeitgeist durch Anbringen von Dekorationen oder Reklame, durch Einbringen fremder oder Veränderungen eigener Einrichtungsgegenstände entstehen.
  2. Plant der Kunde in Eigenregie für die Durchführung seiner Veranstaltung Einbauten/Umbautem sowie sonstige Maßnahmen am Veranstaltungsort oder im Objekt Zeitgeist, sind diese nur nach gültiger und aktueller Sächsischer Versammlungsstättenverordnung - SächsVStättVO vorzunehmen. Diese Maßnahmen sind im Vorfeld dem Zeitgeist anzuzeigen und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung. Sollte die Maßnahmen nicht nach der SächsVStättVO genehmigt/geregelt sein und/oder ohne Absprache erfolgt sein, behält sich der Zeitgeist das Recht vor, den Vertrag auch kurzfristig - zu kündigen. Dem Zeitgeist steht in diesen Fällen ein Schadensersatz nach Punkt 4 dieses Abschnitts zu. Darüber hinaus trägt der Kunde alle daraus resultierenden Kosten bzw. finanziellen Mehraufwendungen die durch Zuwiderhandlung gegenüber den gesetzlichen Bedingungen entstanden sind.

9. Haftung Zeitgeist
  1. Der Zeitgeist haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und, unbeschadet der Regelung der Paragraphen 70 ff. BGB, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe des vereinbarten Preises.
  2. Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, Betriebsstörungen oder bei sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet der Zeitgeist lediglich wenn diese Ereignisse nachweislich von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden sind.
  3. Für mitgebrachte Gegenstände des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen, Zulieferer oder sonstiger Dritter, die Gegenstände mit Wissen und Willen des Kunden zu der Veranstaltung mitgebracht haben, übernimmt der Zeitgeist keinerlei Haftung.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels der im Vertrag durch den Zeitgeist zugesicherten Leistung oder wegen Verzuges des Zeitgeists mit der Beseitigung eines solchen Mangels sind ausgeschlossen, wenn nicht der Mangel vom Zeitgeist oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Anspruch des Kunden auf Beseitigung des Mangels sowie sein Minderungsrecht bleiben hiervon unberührt.
  5. Der Kunde kann gegenüber den Forderungen des Zeitgeist nur aufrechnen, wenn er den Mangel dem Zeitgeist bei Übergabe im Protokoll oder während der Veranstaltungsdauer schriftlich und zeitnah anzeigt. SMS, e-Mail und Fax sind zulässig.
  6. Die Präsentation von Waren auf unseren Homepages stellen kein rechtlich bindendes Angebot unsererseits dar, sondern es handelt sich lediglich um Präsentationsbeispiele.


Abschnitt II - Datenschutz

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Zeitgeist GmbH Dresden
Großenhainer Str. 93
01127 Dresden
Tel.: 0351/8400510
Mail: info@derzeitgeist.de
Geschäftsführer Oliver Reetz

Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

  1. Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
  2. Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
  3. Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
  4. Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
  5. Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
  6. Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html. (siehe Website www.derzeitgeist.de)

2. Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

  1. Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
  2. die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
  3. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
  4. die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

3. Löschung bzw. Sperrung der Daten
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website
Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, werden automatisch mittels eines Cookies Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers und ähnliches. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Informationen, welche keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Diese Informationen sind technisch notwendig, um von Ihnen angeforderte Inhalte von Webseiten korrekt auszuliefern und fallen bei Nutzung des Internets zwingend an. Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  1. Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
  2. Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
  3. Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert auf unserem berechtigten Interesse aus den vorgenannten Zwecken zur Datenerhebung. Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Empfänger der Daten sind nur die verantwortliche Stelle und ggf. Auftragsverarbeiter.
Anonyme Informationen dieser Art werden von uns ggf. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

4. Cookies

Wie viele andere Webseiten verwenden wir auch so genannte Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die von einem Websiteserver auf Ihre Festplatte übertragen werden. Hierdurch erhalten wir automatisch bestimmte Daten wie z. B. IP-Adresse, verwendeter Browser, Betriebssystem und Ihre Verbindung zum Internet.
Cookies können nicht verwendet werden, um Programme zu starten oder Viren auf einen Computer zu übertragen. Anhand der in Cookies enthaltenen Informationen können wir Ihnen die Navigation erleichtern und die korrekte Anzeige unserer Webseiten ermöglichen.
In keinem Fall werden die von uns erfassten Daten an Dritte weitergegeben oder ohne Ihre Einwilligung eine Verknüpfung mit personenbezogenen Daten hergestellt.
Natürlich können Sie unsere Website grundsätzlich auch ohne Cookies betrachten. Internet-Browser sind regelmäßig so eingestellt, dass sie Cookies akzeptieren. Im Allgemeinen können Sie die Verwendung von Cookies jederzeit über die Einstellungen Ihres Browsers deaktivieren. Bitte verwenden Sie die Hilfefunktionen Ihres Internetbrowsers, um zu erfahren, wie Sie diese Einstellungen ändern können. Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben.

5. SSL-Verschlüsselung
Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

6. Kontaktformular
Treten Sie bzgl. Fragen jeglicher Art per E-Mail oder Kontaktformular mit uns in Kontakt, erteilen Sie uns zum Zwecke der Kontaktaufnahme Ihre freiwillige Einwilligung. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional. Die von Ihnen gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage werden personenbezogene Daten automatisch gelöscht.

7. Verwendung von Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (folgend: Google). Google Analytics verwendet sog. Cookies, also Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Aufgrund der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf diesen Webseiten, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Webseitenbetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden. Die Verarbeitung beruht auf dem berechtigten Interesse des Webseitenbetreibers.
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: Browser Add On zur Deaktivierung von Google Analytics. (siehe Website www.derzeitgeist.de)
Zusätzlich oder als Alternative zum Browser-Add-On können Sie das Tracking durch Google Analytics auf unseren Seiten unterbinden, indem Sie diesen Link anklicken (siehe Website www.derzeitgeist.de)Dabei wird ein Opt-Out-Cookie auf Ihrem Gerät installiert. Damit wird die Erfassung durch Google Analytics für diese Website und für diesen Browser zukünftig verhindert, so lange das Cookie in Ihrem Browser installiert bleibt.

8. Verwendung von Google Maps
Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen (siehe Website www.derzeitgeist.de) entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern.

9. Eingebettete YouTube-Videos
Auf einigen unserer Webseiten betten wir Youtube-Videos ein. Betreiber der entsprechenden Plugins ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Wenn Sie eine Seite mit dem YouTube-Plugin besuchen, wird eine Verbindung zu Servern von Youtube hergestellt. Dabei wird Youtube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem Youtube-Account eingeloggt sind, kann Youtube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem Youtube-Account ausloggen.
Wird ein Youtube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln.
Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ad-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von Youtube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen. Youtube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchten Sie dies verhindern, so müssen Sie das Speichern von Cookies im Browser blockieren.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei Youtube finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ (siehe Website www.derzeitgeist.de)

10. Google AdWords
Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.
Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen - etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain googleleadservices.com blockiert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen. Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.

11. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

12. Fragen an den Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation: Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt.


Abschnitt III Catering/ Lieferung/ Veranstaltungen

1. Lieferung
  1. Die Lieferung nimmt der Zeitgeist für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Versandbedingungen des Zeitgeist versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.
  2. Der Auftraggeber stellt dem Zeitgeist am Erfüllungsort eine Anlieferungszone bzw. Parkplatz für einen Transporter bis 3,5 t kostenfrei zur Verfügung. Bei größeren Veranstaltungen sind auch große LKW möglich. Dies wird vom Zeitgeist im Angebot angezeigt. Diese Stellfläche darf nicht weiter als 10 Meter zum Liefereingang entfernt sein. Andernfalls muss das vor oder bei Auftragserteilung schriftlich angezeigt werden. Sind Parkplätze mit Gebühren versehen, kommt dafür der Auftraggeber auf. Der Zeitgeist kann diese in Rechnung stellen.

2. Stellfläche/ elektrischer Strom
Der Kunde stellt dem Zeitgeist ausreichend Stellfläche (Tische) und ggf. elektrischen Strom für das Aufstellen des Buffets kostenfrei zur Verfügung.
Die durchschnittliche Stellfläche für ein Buffet mit 50 Personen beläuft sich auf ca. 4 bis 6 laufende Meter mit einer Tischtiefe von ca. 70 cm. Vom Kunden muss entsprechend hoch gerechnet werden. In abweichenden Fällen wird die Stellfläche gesondert angegeben.
Ist die Stellfläche nicht zur vereinbarten Lieferzeit bereit gestellt, ist der Zeitgeist berechtigt, die Stellfläche und ggf. elektrischen Strom an der vereinbarten Stelle erstellen zu lassen, bzw. selbst zu erstellen. Der Veranstalter verpflichtet sich die dafür in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an den Zeitgeist zu bezahlen. Ist dies nicht möglich und der Veranstalter stellt keine Stellfläche und/oder Strom zur Verfügung, ist der Zeitgeist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Es treten die Klauseln gemäß Abschnitt I Punkt 4 c und d in Kraft. Der Veranstalter stellt den Zeitgeist von Ansprüchen Dritter frei, insoweit der Zeitgeist nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Zeitgeist schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.

3. Vor- und Nachbereitungsraum
Bei größeren Veranstaltungen, insbesondere bei Veranstaltungen mit Serviceleistungen durch Personal vom Zeitgeist, oder bei Buffets mit Option auf Nachfüllen, stellt der Veranstalter dem Zeitgeist kostenfrei einen gesonderten Raum zur Verfügung. Die Größe des Raums wird je nach Veranstaltung durch den Zeitgeist festgelegt. Wasser und Strom sind ggf. auch in diesem Raum kostenfrei vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Bei Veranstaltungen mit Servicepersonal auch eine gesonderte Toilette.

4. Haftung/ Verlust oder Beschädigung
Für alle Schäden, die durch den Kunden, seine Beauftragten, Gäste, Veranstaltungsbesucher oder sonstige Dritte, die sich mit Wissen und Willen des Kunden am oder im jeweiligen Veranstaltungsort aufhalten, entstehen, haftet der Kunde. Der Kunde haftet insbesondere für Schäden an Cateringgegenständen, Geschirr, Besteck, den Einrichtungsgegenständen sowie am Inventar des Veranstaltungsortes.

5. Gewährleistung
Beanstandungen an einem Buffet und/oder an gelieferten Waren sind direkt bei nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen (SMS, Mail, Fax sind zulässig). Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Kunden ausgeschlossen. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

6. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Caterings/Veranstaltungen, die der Zeitgeist ganz oder teilweise gastronomisch betreut grundsätzlich nur mitbringen wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld). Bei Speisen muss dies aus rechtlichen Gründen gesondert gekennzeichnet werden, d. h. der Gast/ Teilnehmer muss ohne Nachfrage erkennen können, dass die entsprechende Speise nicht vom Zeitgeist stammt.
Dies kann z. B. durch ein Hinweisschild Kartoffelsalat von Oma Hildegard oder Cateringleistung der Firma xy geschehen. In solchen Fällen bestätigt der Kunde mit Auftragserteilung oder Vertragsabschluss, dass die Zubereitung und Anlieferung unter Einhaltung der Kühlkette und aller anderen rechtlichen Vorschriften geschehen wird. Zudem übergibt der Kunde dem Zeitgeist eine sogenannte Sicherheitsprobe (50 g) in einem beschrifteten Einwegbehälter (Inhalt, Herstellungsdatum, Hersteller).

7. Buffetstellzeit
Die Stellzeit / Buffeteröffnung wird im Vertrag/Auftrag fest gelegt. Die Aufbauzeit beträgt i. d. R. 2 Stunden. Abweichungen werden vorher bekannt gegeben.
Wenn nichts anders vereinbart, lässt der Zeitgeist das Buffet aus hygienischen, lebensmittelrechtlichen und technischen Gründen ca. 4 Stunden stehen. Bevor es abgebaut wird, stellt der Zeitgeist auf Wunsch gern Aluminium- oder Frischhaltefolie zur Resteverwertung zur Verfügung.
Bei Lieferbuffets - also ohne weiteren Service durch uns, gilt Gefahrübergang an den Besteller bei Übergabe. Verpackung etc. ist in diesem Fall durch uns nicht möglich. Der Abbau des Buffets erfolgt in solchen Fällen am nächsten Tag i. d. R. um 10:00 Uhr, wenn nicht anders vereinbart. Lebensmittel, die zu dieser Zeit noch auf dem Buffet vorhanden sind, werden ohne weitere Anfrage entsorgt.

8. Haftung - Gefahrübergang
Der Zeitgeist weist ausdrücklich darauf hin, dass der Zeitgeist bei weiterer Verwendung, keine Haftung übernimmt. Wenn Lebensmittel vom Buffet mitgenommen werden, bringt der Mieter/Veranstalter für den Transport geeignete Kühlbehälter mit. Bei Auftragserteilung bestätig der Mieter/Veranstalter mit Unterschrift, dass der Mieter/Veranstalter über diesen Punkte belehrt wurde.

9. Kennzeichnungspflicht von Zusatzstoffen und Allergenen
  1. Wie Sie sich vorstellen können, ist es etwas schwierig, bei jedem Buffetbestandteil einen Hinweiszettel dazu zu legen, um dort 21 Zusatzstoffe und 13 Allergene zu kennzeichnen. Wir weisen hier darauf hin, dass auf einem Buffet alle kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe und Allergene enthalten sind. Die einzelne Kennzeichnungspflicht geht mit Auftragserteilung an den Auftraggeber über.
  2. Wünscht der Kunde, dass der Zeitgeist die Kennzeichnung einzelner oder aller Produkte bzw. der Allergene und Zusatzstoffe an den einzelnen Buffetbestandteilen durchführt, so trägt der Kunde hierfür die Kosten. Dies gilt auch für Hinweise vegetarisch, vegan etc. Der Preis hierfür beläuft sich auf derzeit je nach Aufwand auf ca. 3,70 € je Buffetbestandteil.


Abschnitt IV - Saalvermietung

1. Allgemeines
  1. Der Mietvertrag erstreckt sich -falls nicht anders vereinbart- ausschließlich auf die Nutzung des Saales und der Toiletten. Es steht keine Küche zur Verfügung. Weitere Räume und der Gästegarten können dazu gemietet werden. Ist dies der Fall, gelten die AGB auch für diese Räume und Flächen. Die zur Nutzung vorgesehenen Räume wurden besichtigt, und sie sind für die vorgesehene Nutzung geeignet. Dies wird mit Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Zeitgeist.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen oder Ähnlichem sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Zeitgeist.
  4. Dem Kunden ist bekannt, dass es durch die räumliche Nähe zum benachbarten Jugendhaus zu Ruhestörungen kommen kann
  5. Normale Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu §27 der zweiten Berechnungsverordnung, sind in der im Mietvertrag vereinbarten Miete enthalten. Überdurchschnittlichen Energieverbrauch darf der Zeitgeist pauschal erfassen und in Rechnung stellen.
  6. Der Kunde ist für die in den gemieteten Räumlichkeiten durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Der Nutzer hat die Vertragsbedingungen und AGB des Zeitgeist auch gegenüber seinen etwaigen Vertragspartnern zugrunde zu legen.
  7. Der Geschäftsführer des Zeitgeist oder seine hierzu bevollmächtigten Personen dürfen die Mieträume jederzeit betreten.

2. Übergabe der Mietsache
  1. Die jeweiligen Räumlichkeiten werden grundsätzlich in dem Zustand vermietet, in dem sie sich befinden. Es dürfen vom Nutzer ohne besondere Zustimmung des Zeitgeist keine Veränderungen am Mietobjekt vorgenommen werden. Die gemieteten Räumlichkeiten und Flächen dürfen lediglich zu dem im Mietvertrag angegebenen Zweck benutzt werden.
  2. Sollten die Mietsachen oder eine davon mit kleineren Mängeln behaftet sein, die die Gebrauchseigenschaften nicht oder nur geringfügig mindern, wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, in dem der oder die Mängel aufgeführt werden. Diese Mängel mindern nicht die Miete.
  3. Mängel, die den Gebrauch der Mietsache unmöglich machen, hat der Vermieter zu beseitigen. Ist dies nicht zeitnah möglich, so kann der Mieter nach billigem Ermessen die Miete mindern. Dies muss ebenfalls im Übergabeprotokoll vermerkt werden.
  4. Die Übergabe geschieht zu dem Im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt und dauert ca. 20 - 30 Minuten. Während dieser Zeit wird der Kunde in die technischen Anlagen sowie alle anderen nötigen Details eingewiesen. Der Kunde ist berechtigt, dazu einen Erfüllungsgehilfen zu beauftragen. Sollte dieser Zeitraum durch Verschulden des Kunden (etwa weil er lieber umräumen möchte o. ä.) überschritten werden, so ist der Zeitgeist berechtigt, für jede weitere angefangenen 10 Minuten 15,- € zu verlangen.
  5. Dem Mieter wird die Sache in dem Zustand übergeben, wie er sie besichtigt hat, und wie es sich aus dem Übergabeprotokoll ergibt.
  6. Gegenstände, Getränke, Musikanlagen u. ä. die der Kunde mitbringt und im Saal nutzen möchte, sind ausschließlich durch die Saalaußentüren, und nicht durch das Restaurant, in den Saal zu verbringen. Dies gilt natürlich auch in umgedrehte Richtung.

3. Kontrolle
Dieser Punkt gilt zur Kontrolle für den Zeitgeist, ob der Kunde auch tatsächlich bis hier gelesen und verstanden hat.

4. Verkehrssicherungspflicht/ Auflagen
  1. Der Mieter verpflichtet sich zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr einen maximalen Lärmpegel von 96 d BA nicht zu überschreiten. Während dieser Zeit dürfen Türen nur im Schleusensystem geöffnet werden. Jegliche durch die vom Nutzer und seinen Gästen ausgehenden Lärmbelästigungen und daraus entstehenden Forderungen von Dritten gegenüber dem Zeitgeist, werden an den Mieter weiter gereicht.
  2. Der Mieter verpflichtet sich gesetzliche Vorschriften einzuhalten und je nach Mietzweck entsprechende Verträge, wie etwa Versicherungen, GEMA etc. abzuschließen. Der Mieter muss diese auf Verlangen des Zeitgeist vorlegen.
  3. Für die Ansprüche aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftet der Zeitgeist nur insoweit, als der Zustand der Mietsache vor deren Überlassung an den Mieter in Betracht kommt.
  4. Mitgebrachtes Material und Dekorationen haben den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist der Zeitgeist berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Zeitgeist berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.

5. Instandhaltung und Instandsetzung, bauliche Veränderungen,
    Schönheitsreparaturen, Mängelbeseitigung

  1. Die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume und mitvermieteten Gegenstände trägt der Mieter, soweit die entsprechenden Maßnahmen durch den Mietgebrauch veranlasst sind. Das gilt nicht für Instandsetzungskosten, die durch Schäden entstehen, für die der Vermieter Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann.
  2. Der Mieter darf an den Mietsachen keine baulichen Veränderungen vornehmen. Insbesondere ist es dem Mieter verboten, Löcher in die Mietsachen zu bohren, Nägel oder Schrauben einzuschlagen, Tackernadeln oder Nieten in die Mietgegenstände zu versenken, auf Dauer bestehen bleibende, Material abtragende Arbeiten vorzunehmen und die Mietgegenstände so zu verändern, dass sie nicht in dem Zustand zurück gegeben werden können, in dem sie übergeben wurden.
  3. Reparaturen, die nötig werden, weil der Mieter oder seine Gäste während der Mietzeit Veränderungen an den Mietsachen vorgenommen haben, trägt der Mieter. Der Mieter ist berechtigt, soweit er fachlich dazu in der Lage ist, kleinere Reparaturen selbst auszuführen. Diese müssen jedoch zeitnah (in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung des Mietverhältnisses) erledigt werden. Reparaturen an der Mietsache, die einen Fachmann erfordern, sind ausschließlich auf Kosten des Mieters von einem Fachmann ausführen zu lassen. Zur Ermittlung der Kosten holt zunächst der Vermieter einen Kostenvoranschlag eines entsprechenden Fachbetriebes ein. Hält der Mieter die Höhe der so ermittelten Kosten für zu hoch, so kann er seinerseits zwei weitere Kostenvoranschläge von Fachbetrieben einholen. Maßgeblich ist dann der sich aus den drei Kostenvoranschlägen ergebende Durchschnittswert.
  4. Entstehen dem Zeitgeist Kosten wegen der Durchführung solcher Reparaturarbeiten, oder ein Umsatzverlust weil die Mietsachen wegen der Beschädigung oder der Reparatur nicht sofort nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder vermietet oder durch den Vermieter genutzt werden können, so trägt diese der Mieter.
  5. Dem Kunden ist bekannt, dass die Mietsachen täglich genutzt werden und er somit bzgl. Nr. 5 Abs. d) ein hohes Risiko trägt.

6. Nutzung von Technik
  1. Der Kunde kontrolliert und stellt sicher, dass technische Geräte und Anlagen, die in der Saalmiete enthalten sind, wie etwa Lüftungsanlage, kleine Beschallungsanlage, Leinwand oder technische Geräte und Anlagen, die nicht enthalten sind, aber zusätzlich gemietet wurden, wie etwa Beschallungs- und Lichtanlagen, Tresen, Beamer usw., funktionieren. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Kunde wird von einem Mitarbeiter des Zeitgeist über die Funktionsweise der technischen Anlagen informiert, es sei denn, der Kunde ist zum Zeitpunkt der Übergabe nicht da oder lehnt das ab.
  2. Soweit der Zeitgeist für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Zeitgeist von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Zeitgeist bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Zeitgeist gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Zeitgeist diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Zeitgeist, sofern Sie überdurchschnittlich hoch sind, pauschal erfassen und berechnen.
  4. Störungen an vom Zeitgeist zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Zeitgeist diese Störungen nicht zu vertreten hat.

7. Konkurrenzschutz und Außenwerbung
  1. Sofern der Kunde eine öffentliche Veranstaltung durchführt, verpflichtet sich der Zeitgeist, während der Mietdauer Gewerberäume in dem vertragsgegenständlichen Objekt nicht an Personen oder Unternehmen zu vermieten, die eine gleichartige Veranstaltung durchführen wollen. Gleichwohl ist der Kunde darüber informiert, dass auf dem gleichen Anwesen, jedoch in einem anderen Gebäude ein Jugendhaus betrieben wird, welches möglicherweise zeitgleich eine ähnliche oder gleiche Veranstaltung durchführt. Der Zeitgeist hat auf die Veranstaltungen des Jugendhauses keinen Einfluss. Insbesondere wurde der Kunde darauf hingewiesen, dass es während der Mietdauer zu Ruhestörungen kommen kann. Nachteile, die dem Kunden daraus entstehen können, kann er dem Vermieter nicht anrechnen.
  2. Dem Kunden ist es gestattet, an der Außenwand des Gebäudes für die Dauer des Mietverhältnisses Plakate und Banner anzubringen. Diese müssen jedoch bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder entfernt werden und dürfen keine Spuren hinterlassen. Insbesondere wird hier auf Nr. 5 dieses Abschnitts verwiesen.

8. Beendigung des Mietverhältnisses
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurück zu geben, wie er sie erhalten hat. Bewegliche Einrichtungsgegenstände (Bestuhlung, Bühne etc) sind wieder so aufzustellen, wie sie bei Übergabe standen. Beschädigungen, die der Kunde, seine Erfüllungsgehilfen oder Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht haben, sind nach Maßgabe §5 dieses Vertrages zu beseitigen. Bewegliche Gegenstände, die der Mieter eingebracht hat, sind aus den Mieträumen zum Ende der Mietzeit zu entfernen und gegebenenfalls ordnungsgemäß zu beseitigen. Sollten solche Gegenstände erst später abgeholt werden können, muss dies zuvor abgesprochen werden. Dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde. Die Müll- und Restebeseitigung darf bis zu einem Volumen von 60 l (ein normaler Müllsack) in den Containern des Zeitgeist erfolgen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den Müll und weitere Reste selbstständig zu entsorgen. Sollten solche Dinge zurück gelassen werden, oder über das eben beschriebene Volumen hinaus in den Müllcontainern des Zeitgeist entsorgt werden, so gehen die Kosten der Entsorgung zu Lasten des Mieters. (z. Zt. etwa 10,- € je 100 l Volumen). Sondermüll zu den entsprechenden Abholkosten bzw. Deponiekosten zzgl. Fahrtkosten und Aufwandspauschale des Zeitgeist.
  2. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf der Zeitgeist die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Zeitgeist für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  3. Endet das Mietverhältnis vorzeitig aus einem Grund, den der Zeitgeist zu vertreten hat, so ist der Zeitgeist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die durch ihn selber eingebrachten beweglichen Gegenstände heraus zu geben.
  4. In allen anderen Fällen ist der Zeitgeist bei Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt aber nicht verpflichtet, die eingebrachten Einrichtungen zu beseitigen bzw. wegzunehmen. Belässt der Mieter die von ihm eingebrachten Einrichtungen, so fallen diese entschädigungslos dem Vermieter zu.
  5. Die Reinigung wird i. d. R. vom Kunden übernommen. Es kann jedoch bei Vertragsabschluss vereinbart werden, dass der Zeitgeist die Reinigung übernimmt. Der Kunde übernimmt dann die Kosten hierfür. Diese belaufen sich im Normalfall (3 AKh) auf 130,00 € zzgl. 19 % MwSt. bei normaler Verschmutzung. Sie können jedoch auch erheblich höher liegen. Dies wird von Fall zu Fall bei Rückübergabe entschieden. Ist der Zeitgeist mit der Reinigung beauftragt, und es wurde während der Mietzeit Konfetti verwendet bzw. der Saal ist mit Konfetti verschmutzt, erhöhen sich die Reinigungskosten automatisch um mindestens 50,- €.
    Übernimmt der Kunde die Reinigung und die Mietsachen sind zu dem Rückübergabetermin nicht in dem Reinigungsgrad, wie sie übergeben wurden, muss der Zeitgeist dem Kunden die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen. Dies muss jedoch sofort geschehen und darf zwei Stunden nicht überschreiten. Insbesondere wird an dieser Stelle auf die Reinigung der Fußböden und der Toiletten verwiesen. Für die Wartezeit des Mitarbeiters des Zeitgeist kommt in solchen Fällen der Kunde auf (zur Zeit je Stunde 50,00 €).
  6. Werden die Mietsachen, insbesondere die Räume nicht in dem Reinigungsgrad zurück gegeben, wie dies in den Absätzen a bis e dieses Punktes beschrieben ist, ist der Zeitgeist berechtigt, eine Nachreinigung durchzuführen oder durch führen zu lassen. Die Kosten legt der Zeitgeist nach billigem Ermessen fest. Sie betragen jedoch (abweichend von Punkt 8 e) mindestens € 270,- zzgl. MwSt. Diese Kosten trägt der Kunde.

Abschnitt V - Schlussbestimmungen

1. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen, der Auftragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Recht der BRD
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) kommt nicht zur Anwendung.

3. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der vereinbarten und erbrachten Leistungen und beinhaltet zzgl. zum Nettowert die ausgewiesene deutsche Mehrwertsteuer. Erfolgt eine Rechnungsstellung an die Adresse des Kunden/ Geschäftspartners, ist die Rechnung binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Hierbei ist ausschließlich die folgende Bankverbindung maßgeblich:

Kontoinhaber: Zeitgeist GmbH
Bank: Postbank
IBAN: DE1586 0100 9009 7862 2904
BIC/SWIFT: PBNKDEFF
Betreff: Rechnungsnummer
Alle alten Bankverbindungen verlieren ihre Gültigkeit.

4. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist Dresden. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Dresden.

Salvatorische Klausel/ Verschwiegenheitsklausel
  1. Über den Inhalt aller Verträge, Aufträge usw. ist gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Geltung der AGB im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung tritt dann eine der wirtschaftlichen und rechtlichen Zielsetzung der Parteien möglichst nahekommende Bestimmung.
  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Downloads Zeitgeist AGB

AGB Stand 1.11. 2019
Angaben zum Unternehmen:
Zeitgeist GmbH
Großenhainer Str. 93
01127 Dresden
Geschäftsführer: Oliver Reetz
Amtsgericht Dresden HRB 31533
USt.-Nr. 202/123/03098